Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Rallyemotion

1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für Planung, Organisation und Durchführung von Ausfahrten, Fahr-Events und Rahmenprogrammen („Events“) durch GEBRANDED, Christian Werner, Bebelstraße 70, 70193 Stuttgart („Rallyemotion“).
1.2 Abweichende Bedingungen finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt.
1.3 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Für B2B gelten ergänzend Ziff. 15.

2. Leistungsbild / Rolle von Rallyemotion
2.1 Rallyemotion erbringt Konzeption, Organisation, Koordination und Durchführung von Events; einzelne Leistungen (z. B. Hotels, Restaurants, Logistik, Fotografen) werden als Fremdleistungen von Partnern erbracht.
2.2 Rallyemotion ist kein Reiseveranstalter i. S. d. §§ 651a BGB, sofern ein Event nicht ausdrücklich als Pauschalreise gekennzeichnet und mit den hierfür gesetzlich erforderlichen Informationen angeboten wird.
2.3 Angaben zu Programmpunkten, Zeiten, Orten und Inhalten beschreiben den geplanten Leistungsumfang; Änderungen nach Ziff. 10 bleiben vorbehalten, soweit gleichwertig und zumutbar.

3. Buchung und Vertragsschluss
3.1 Anfragen führen nach Verfügbarkeit zur Erstellung eines Angebots. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots (schriftlich, per E-Mail) zustande.
3.2 Mindestteilnehmerzahlen und Teilnahmevoraussetzungen können im Angebot festgelegt werden.
3.3 Das Detailprogramm wird vor dem Event bereitgestellt.

4. Teilnahmevoraussetzungen (Fahren / Sicherheit)
4.1 Für Fahrer gilt: gültiger Führerschein, zugelassenes und verkehrssicheres Fahrzeug, Haftpflichtversicherung; ggf. Teil-/Vollkasko wird empfohlen.
4.2 Verkehrsregeln sind einzuhalten; Alkohol, Drogen oder fahruntüchtige Zustände schließen die Teilnahme am Fahrbetrieb aus.
4.3 Einführungs-/Sicherheitsbriefings sind verbindlich. Anweisungen des Organisationsteams sind zu befolgen.
4.4 Persönliche Ausrüstung (z. B. Funkgerät) kann vorgegeben werden.

5. Branding / Startnummern / Beklebungen
5.1 Einheitliches Event-Branding (Startnummern, Plaketten, temporäre Beklebung) kann Bestandteil des Konzepts sein.
5.2 Beklebungen sind sachgemäß anzubringen und zu entfernen; die Verantwortung für Lack-/Folienverträglichkeit liegt beim Fahrzeughalter. Rallyemotion haftet nicht für hieraus entstehende Schäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6. Medienproduktion (Foto/Video) und Nutzungsrechte
6.1 Events können foto- und videografisch begleitet werden.
6.2 Rallyemotion erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an im Event-Kontext entstehenden Aufnahmen zur Dokumentation und Eigenpräsentation (Web, Social, Print).
6.3 Ein Widerspruch gegen die Abbildung ist vorab schriftlich mitzuteilen; vor Ort kann ein Sichtbarkeitskennzeichen (z. B. Badge) genutzt werden.
6.4 Corporate-Kunden können eine gesonderte Freigabevereinbarung verlangen.

7. Preise, Zahlungsbedingungen, Modelle
7.1 Preise verstehen sich in EUR inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
7.2 Soweit nicht abweichend vereinbart: 30 % Anzahlung bei Buchung, Rest 30 Tage vor Eventbeginn.
7.3 Alternativ kann ein Ticket-/Kostenmodell mit offen ausgewiesenen Fremdleistungen zuzüglich Agenturhonorar vereinbart werden.
7.4 Nicht im Preis enthalten sind An-/Abreise, Kraftstoff, Maut, Parkgebühren, persönliche Ausgaben, Bußgelder.

8. „Champagner-/Wein-Shuttle“ (Warenlogistik)
8.1 Sofern ein Transportservice für Einkäufe angeboten wird, erfolgt die Beförderung durch beauftragte Logistikpartner nach deren Bedingungen; die Haftung richtet sich nach gesetzlichen Frachtregeln und den AGB des Transporteurs.
8.2 Versicherungssummen und Deklarationen können erforderlich sein; Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.

9. Umbuchung / Storno durch Teilnehmer
9.1 Umbuchungen sind vorbehaltlich Verfügbarkeit möglich; entstehende Mehrkosten sind zu tragen.
9.2 Storno-Gebühren, sofern nicht anders vereinbart:
– bis 60 Tage vor Start: 25 % des Preises,
– 59–30 Tage: 50 %,
– 29–14 Tage: 75 %,
– < 14 Tage: 100 %.
9.3 Ersatzteilnehmer können nach vorheriger Zustimmung benannt werden, wenn Voraussetzungen erfüllt sind.
9.4 Nicht erstattbar sind individualisierte Fremdleistungen (z. B. Sondermenüs, private Führungen), soweit nicht anderweitig stornierbar.

10. Änderungen / Absage durch Rallyemotion
10.1 Rallyemotion kann gleichwertige Programm-/Leistungselemente anpassen, wenn sachlich erforderlich (Sicherheit, behördliche Auflagen, Witterung, Verfügbarkeit).
10.2 Bei Absage aus Gründen, die Rallyemotion zu vertreten hat, werden gezahlte Entgelte erstattet. Weitergehende Ansprüche (z. B. für Anreise/Hotel außerhalb des Events) sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
10.3 Bei höherer Gewalt/Force Majeure (z. B. Naturereignisse, Streiks, Pandemien, behördliche Verbote) kann das Event verlegt oder abgesagt werden; es besteht Anspruch auf Ersatztermin oder Gutschrift.

11. Haftung
11.1 Unbeschränkte Haftung besteht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Rallyemotion nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
11.3 Für Fahrzeug-, Sach- und Vermögensschäden, die aus Verstößen gegen Verkehrsregeln oder Anweisungen entstehen, haftet der Verursacher. Bußgelder trägt der Betroffene.
11.4 Für Fremdleistungen haften die jeweiligen Leistungspartner eigenständig.

12. Vertraulichkeit / Diskretion
12.1 Teilnehmer- und Gastgeberdaten werden vertraulich behandelt; öffentliche Kommunikation erfolgt nur in abgestimmtem Rahmen.
12.2 Corporate-Events können NDA-Regelungen enthalten.

13. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung von Rallyemotion (siehe Website).

14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Gegenüber Kaufleuten ist Gerichtsstand Stuttgart.

15. B2B-Sonderregelungen
15.1 Für Unternehmer gilt eine Haftungsobergrenze in Höhe der Auftragssumme, außer in Ziff. 11.1 genannten Fällen.
15.2 Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung.
15.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen/Ergänzungen bedürfen der Textform.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Stand: 11.01.2026